1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen von TCW THE CLEAN WATER Company GmbH® im folgenden "TCW" genannt. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
TCW ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den bekannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
2. Angebot
Unsere Darstellungen im Internet sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen durch technischen Fortschritt oder gesetzliche Bestimmungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Die jeweiligen Unterlagen verlieren mit Erscheinen einer Neuausgabe ihre Gültigkeit.
3. Lieferungsbedingungen
Wir arbeiten nach den Bedingungen der "INCOTERMS 2010" (am Ende der AGB´s einsehbar).
4. Lieferzeiten
Die Lieferzeiten richten sich nach der Auftragsbestätigung, die der Kunde erhält. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert.
Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können auch wir vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass ein gesetzlicher Vertreter von TCW, oder ein Erfüllungsgehilfe, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Soweit nichts anderes vereinbart, gilt Lieferung Ex Works.